Der neue Arbeitgeberzuschuss – bAV mit Sozialversicherungsersparnis stärken
Mit dem BRSG gilt ab 1. Januar 2019 für neue Vereinbarungen - ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Vereinbarungen - folgender Grundsatz: „Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt nach § 3.63 EStG um, so ist der Arbeitgeber zu einem AG-Zuschuss verpflichtet.“
Welche Möglichkeiten bietet der neue Arbeitgeber-Zuschuss? Ist eine „pauschale Weitergabe“ sinnvoll oder wird der Fokus auf einer passgenauen Abrechnung der Sozialversicherungsersparnis im Rahmen der Möglichkeiten liegen? Was passiert mit einem bereits bestehendem Arbeitgeber-Zuschuss? Diese und weitere Fragen, Best-Practice-Ansätze sowie die Umsetzung des Zuschusses bei Allianz Leben stehen im Mittelpunkt des Fokusthemas 1.

Wolfgang Deiss Referent Maklervertrieb Zentralbereich

Matthias Huber Produktmanager betriebliche Altersversorgung

Thomas Lay Leitung Maklervertrieb Köln

Mark Wesenberg Leitung Maklervertrieb Stuttgart